Service
Was tun nach einem Verkehrsunfall?
Unfall! Was muss ich tun?
Diese Punkte sollten Sie beachten:
- Bleiben Sie ruhig, reagieren Sie nicht voreilig und lassen Sie sich nichts aufschwatzen.
- Lassen Sie sich nicht auf das „Schadensmanagement“ der gegnerischen Versicherung ein, denn diese verfolgt nicht Ihre Interessen!
- Sie haben das Recht als Geschädigter einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits ohne Ihre Zustimmung einen bestimmt hat.
Behalten Sie die Schadens-Abwicklung in Ihrer Hand und sprechen Sie mit mir.
Checkliste vor Ort
- Absichern der Unfallstelle!
Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen (80- 150 Schrittlängen). Eigene Sicherheit beachten! Unfallzeugen bitten zu warten. - Erste Hilfe leisten! Verletzte versorgen.
- Rettungsdienst/ Polizei anrufen oder anrufen lassen (Tel.112 oder 110), jeweils im Bedarfsfall
- Eigene Beweissicherung!
Zeugen- Anschrift notieren, Unfallstelle fotografieren (Übersichtsaufnahme, mit eventuellen Bremsspuren, Ampeln, Verkehrszeichen, alle Beschädigungen und Kennzeichen des anderen Fahrzeuges, Markierungen auf der Fahrbahn machen und möglichst schnell die Unfallstelle räumen, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
Unfallbericht erstellen!
- Ort, Straße, Uhrzeit
- Name, Adresse, Telefonnummer des Unfallgegners und des Halters (steht im Fahrzeugschein), Kennzeichen des Unfallgegners
- Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners sich geben lassen
- Bei ausländischen Fahrzeuggegnern Grüne Karte abnehmen oder Fotografieren!
- Unfallbericht erstellen! Austausch der Personen- und Fahrzeugdaten, Angaben zum Unfall aufschreiben, am Schluss beide für die Richtigkeit der Angaben unterschreiben.
- Polizei rufen? Bei Verletzten, hohen Sachschaden, fehlender Einigung oder wenn Unfallgegner sich von der Unfallstelle entfernt.
Infos zur Schadensabwicklung
Verletzungsfolgen
Sind Sie beim Unfall verletzt worden? Gehen Sie bitte umgehend zum Arzt, um Art und Umfang der Verletzung feststellen zu lassen. Oft kommen Schmerzen erst nach Tagen! Nur so kann z.B. eine Verletzung dokumentiert werden, die zu einer Schmerzensgeldforderung führt. Lassen Sie sich hierüber und auch über weitergehende Ansprüche von einem Rechtsanwalt (Verkehrsrecht) Ihrer Wahl vertreten.
Schadenfeststellung
Übernehme ich als unabhängiges Sachverständigenbüro! Die Kosten übernimmt (bei nicht verschulden) bei Abtretung die gegnerische Versicherung.
Rechtsanwalt
Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuschalten. Dieser sollte sofort nach dem Unfall und der Schadenfeststellung beauftragt werden, damit er alles weitere Erforderliche veranlassen kann. (Die Kosten des Rechtsanwalts muss auch die gegnerische Versicherung übernehmen.)
Hinweis zur Schadensabwicklung
Vorsicht bei Mietwagen
Für die Dauer der Reparatur in einer Werkstatt kann auch ein Mietwagen in Anspruch genommen werden, wenn dies geschäftlich oder privat notwendig ist. (Am Tag mindestens 20 Km Fahrleistung notwendig.) Bei nicht Fahrtauglichkeit des Fahrzeuges sollte so schnell wie möglich (wenn kein Totalschaden vorliegt) mit der Reparatur begonnen werden. Es sollten auch 3 Angebote eingeholt werden und das günstigste sollte den Zuschlag bekommen.